Aktionen

Aktionen gegen DHL-Hub in Leipzig (2021 & 2022)

Am Boden Bleiben goes Leipzig: Seit 2021 sind wir Teil des Transform LEJ Bündnis. Wir verhindern den geplanten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und kämpfen für eine klimagerechte Transformation des Flughafens! Bereits 2020 haben wir die Sitzblockade von Cancel LEJ unterstützt.

Aktionskonsens, Aufruf sowie Pressespiegel Transform LEJ

Fotos von unseren Aktionen im Rahmen des Klimacamps Leipziger Lan.

Telegram: https://t.me/transformlej

Twitter: @transformlej

Instagram: @transform.lej

Aktion zur Eröffnung des BER (Oktober 2020)

BER – Blockieren, Einstellen, Recyceln
> Pressemitteilung und Pressespiegel
Aufruf zur Aktion / Call to Action
> Aktionskonsens
> Hygienekonzept und Rückverfolgungskonzept
> rechtliche Informationen

Mahnwache zur Fraport-Hauptversammlung (Mai 2020)

Aufruf

Die Bundesregierung plant aktuell als Reaktion auf die Corona-Pandemie ein 122,5 Milliarden-Paket zur Rettung der Wirtschaft. 9 Mrd. Euro – das größte aktuelle Hilfspaket für ein deutsches Unternehmen – sind für die Lufthansa vorgesehen, ein Unternehmen, das Profite auf Kosten von Menschen und Umwelt erwirtschaftete und Steueroasen nutzt. Dagegen formierte sich in den letzten Wochen bereits Protest. Wir sind uns einig, dass es für die Luftfahrtsbranche nach der Krise kein “Weiterso” geben kann. Das Augenmerk wollen wir nun auf die Fraport Hauptversammlung lenken, jene Flughafenbetreibergesellschaft, die sich nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern auch an 31 anderen Standorten weltweit, in denen sie Flughäfen (mit)betreibt, unbeliebt macht.

Fraport steht für einen auf Wachstum und Ausbeutung gepolten Kapitalismus. Hierzulande wird dies am unsinnigen Bau des Terminal 3 oder an Dumping-Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen deutlich. Andernorts zeigt sich die Profitgier dieses Konzerns an Zwangsumsiedlungen, Menschenrechtsverletzungen und Vertragsverletzungen. Kommt deshalb anlässlich der Hauptversammlung zu einer vom Bündnis der Bürgerinitiativen Rhein-Main veranstalteten Mahnwache an den Paulsplatz.

Wenn ihr nicht selbst kommen könnt, könnt ihr unsere Reden über Livestream verfolgen (Twitter: @ambodenbleiben). Wir freuen uns außerdem, wenn ihr unsere Tweets liked und retweetet, damit wir mit unserer Kritik an Fraport etwas Aufmerksamkeit erregen.

Der Flugverkehr war bis vor Kurzem noch für 5-8 % der menschengemachten Klimaerhitzung verantwortlich. Die aktuelle unbeabsichtigte Atempause könnte, gekoppelt mit strukturellen Veränderungen, die Möglichkeit sein, die Klimakrise abzuschwächen! Wir müssen deshalb ordentlich Druck aufbauen, damit es nach der Krise kein Weiterso für die Flugindustrie gibt!

Wann? Dienstag, 26.05. um 10 Uhr 

Wo? Paulsplatz, Frankfurt am Main

Was? Mahnwache mit allen, die für eine klimagerechte Welt einstehen!

Bringt Banner und Plakate mit, wie ihr lustig seid! Bereitet Redebeiträge vor. Wir werden untereinander den nötigen Mindestabstand einhalten und Atemschutzmasken tragen.

Redebeitrag

Auch wenn gerade ausnahmsweise weniger Flugzeuge unterwegs sind – nach der Krise wird der klimaschädliche Flugverkehr wieder außer Kontrolle sein. Seit den Neunzigern hat sich der Ausstoß von Treibhausgasen aus der Luftfahrt mehr als verdoppelt und macht inzwischen fast zehn Prozent der gesamten Klimaerhitzung aus1 – wenn die nicht-CO2-Effekte mal nicht ignoriert werden wie von der Flugindustrie immer.

Und obwohl von „Wunderlösungen“ wie nachhaltigen Treibstoffen und Klimakompensation viele Märchen erzählt werden, funktioniert „grünes Fliegen“ einfach nicht2. Was wir jetzt brauchen, ist eine drastische Reduktion des Flugverkehrs. Deswegen fordern wir, die Initiative Am Boden bleiben, dass jeglicher Ausbau von Flughafeninfrastruktur augenblicklich gestoppt wird. Der Bau des Terminal 3 am Frankfurter Flughafen ist angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise ignorant und verantwortungslos.

Fraport feiert sich für jede kleine Emissionsreduktion, die sie an einem ihrer Flughäfen erreichen. Irgendwann sollen diese dann „klimaneutral“ sein – teilweise durch fragwürdige Ausgleichsmechanismen3. Die Frage ist nur: Was bringt dieser Tropfen auf den heißen Stein, wenn Flughäfen die Grundlage für das klimazerstörende Herumgefliege sind?

Mit der auch von uns geforderten Klimagerechtigkeit hat das auf jeden Fall nichts zu tun. Klimagerechtigkeit bedeutet, dass die, die die Klimakrise maßgeblich verursachen, endlich zur Verantwortung gezogen werden. Klimagerechtigkeit heißt, über den Tellerrand hinauszublicken und den Menschen in die Augen zu schauen, die schon heute unter dieser Klimakrise leiden. Und Klimagerechtigkeit heißt auch, daraus Konsequenzen zu ziehen und von einem System wegzukommen, in dem einige Wenige auf Kosten Vieler im Luxus schwelgen. Fraport – wie sieht’s damit aus?

Im Moment dominiert statt der Klimakrise eine andere Krise jegliche Berichterstattung, die auch Fraport nicht kalt gelassen hat. Im April war das Passagieraufkommen am Frankfurter Flughafen um 97 % geringer als im Vorjahr4. Dass unsere Versorgung immer noch funktioniert, zeigt, dass ein Großteil der Flüge alles andere als systemrelevant sind.

In der laufenden Diskussion zeigt sich sehr gut, wie unsere Politik funktioniert: Die großen Konzerne kriegen relativ bedingungslos riesige Mengen an Steuergeldern zugeschoben, während Eltern bitter darum kämpfen müssen, Unterstützung zu bekommen. Was kaum thematisiert wird, aber eigentlich jeden Diskurs dominieren müsste: Welche Industrien, Projekte und Unternehmen sind eigentlich zukunftsrelevant – und sollten gerettet werden? Der Schluss daraus müsste sein: keine Rettung für Industrien, die unsere Lebensgrundlage zerstören, d.h. konkret Ölfirmen, Kohle- und Autokonzerne – und eben die Flugbranche. Auf die Übergabe unserer Petition #SavePeopleNotPlanes hatte das Bundeswirtschaftsministerium leider nur müdes Phrasendreschen übrig.

Aber zurück zu Fraport. Dass dieser Konzern aufs Klima und damit auf uns alle scheißt, ist die eine Sache. Gleichzeitig expandiert Fraport international und spinnt wie eine riesige Giftspinne ein Netz aus Profitgier um die ganze Welt.

Nach eigenen Angaben ist Fraport an 30 Flughäfen weltweit beteiligt. Ganze 14 davon sind Regionalflughäfen in Griechenland. In diesen Fällen hat Fraport massiv Profit aus der Notlage Griechenlands geschlagen und dem Land skandalöse Verträge aufgedrückt: „Fraport kassiert, der griechische Staat zahlt und haftet. (…) Mit anderen Worten: Ein deutsches Staatsunternehmen beutet das verarmte Griechenland aus.“, schrieb Attac dazu5.

Ein anderer, sehr aktueller Skandal findet derzeit in Brasilien statt: Am von Fraport betriebenen Flughafen in Porto Alegre soll eine Landebahn vergrößert werden. Ungünstigerweise für Fraport ist dafür das Dorf Vila Nazaré „im Weg“, in dem 5000 Menschen zuhause sind.

Mit Druck hat Fraport die ersten Familien dazu gebracht, einer Umsiedlung „zuzustimmen“ – durch den Einsatz der Militärpolizei, der Zerstörung der lokalen Infrastruktur, dem Abschneiden des Schulwegs und der Schließung der medizinischen Versorgung.

Durch die Umsiedlung wird die Dorfgemeinschaft zerissen und in zwei Viertel aufgeteilt. 85 Prozent der Menschen sollen in ein von Straßengangs kontrolliertes Gebiet ziehen, die angekündigt haben, jede und jeden zu erschießen, der aus Vila Nazaré kommt. Das Ganze hat nichts mit Mangel an Bauland zu tun: Ganz in der Nähe werden 40.000 Wohnungen errichtet, in die die Bewohner von Vila Nazaré einziehen könnten, eine gesicherte Grundversorgung hätten und zusammenbleiben könnten.

Die Wohnungen, in die die Menschen zwangsumgesiedelt werden, haben grundlegende Mängel, Infrastruktur wie Schulen und vor allem Arbeitsplätze sind nicht in der Nähe und die Strom- und Wasserrechnungen sind teilweise so hoch, dass die Familien sie nicht bezahlen können. Die versprochenen finanziellen Entschädigungen werden nur teilweise oder gar nicht geleistet.

Natürlich haben sich die Einwohner*innen von Vila Nazaré gewehrt – einer der friedlichen Demonstranten aus Nazaré wurde jedoch festgenommen, um den gesamten Protest einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Das Coronavirus hat die Krise in Nazaré zusätzlich verschärft. Durch die Zertrümmerung der Häuser durch eine von Fraport beauftragte Räumungsfirma wurden Rohre beschädigt und damit die Wasserversorgung der Menschen gefährdet. Das ist gerade jetzt, wo ständiges Händewaschen geboten ist, ein ernstzunehmendes Problem. Durch die Corona-Krise ist es zudem zu vielen Kündigungen und Lohnkürzungen gekommen, was die Situation für die Betroffenen noch schwieriger macht.

Lange hat Fraport ihre Verantwortung in dieser Sache geleugnet, und sogar, ob fahrlässig oder vorsätzlich, die Falschinformation verbreitet, die Bewohner*innen würden illegal in Vila Nazaré leben. Letztes Jahr jedoch teilte die Bundesstaatsanwaltschaft dem Konzern mit, dass Fraport für die kompletten Kosten der Umsiedlung der Familien aus Vila Nazaré verantwortlich ist, wie vertraglich vereinbart, und zudem keine Zwangsumsiedlungen vornehmen darf6. Wie lange wollt ihr euch noch vor eurer Verantwortung drücken, Fraport?!

Nach allem, was Fraport verbricht, sollte vielleicht mal der Konzernvorstand zwangsumgesiedelt werden. Von ihren Villen am Stadtrand in ein Raunheimer Mietshaus, welches nicht nur Schimmel im Keller hat, sondern auch mitten in der Einflugschneise liegt. Oder gleich in eine von Drogenkriminalität gezeichnete Favela von Porto Alegre, um der Vorstellungskraft auf die Sprünge zu helfen!

Wir hätten Fraport auf der Hauptversammlung heute gerne persönlich adressiert- aber Fraport scheint die Corona-Krise als Vorwand zu nutzen, um kritische Stimmen möglichst auszuschalten. Aber, seien wir ehrlich – Fraport weiß ganz genau, was sie tun. Schon in den letzten Jahren haben Vertreter*innen von FFF und den kritischen Aktionären Fraport auf der HV mit denselben Punkten konfrontiert.

Und was sagen die Aktionär*innen dazu? Fraport ist zu mehr als der Hälfte in öffentlicher Hand: 31 % der Aktien sind in Besitz des Landes Hessen und 20 % gehören der Stadt Frankfurt. Land Hessen und Stadt Frankfurt – findet ihr das ok, was Fraport treibt? Wenn nicht, dann nutzt endlich euren mit Steuergeldern erkauften Einfluss und tut etwas dagegen!

Damit das passiert, müssen wir, liebe Verbündete, weiter Druck von außen bringen. An dieser Stelle ein Dank an die BIs, die seit Jahren ihre Stimme hier gegen Fraport erheben! Das Beispiel Nazaré zeigt, dass Menschen auf ganz unterschiedliche Weisen und Level von Flughafenausbau-Projekten betroffen sind. Ein Protest gegen die hiesigen Flughafenerweiterungen sollte auch immer die Situation von Anwohner*innen und Aktivist*innen in anderen Ländern im Blick haben. Wenn wir hierzulande gegen Lärm und Feinstaubbelastung auf die Straße gehen, dann müssen wir einsehen, dass die gesamte Luftfahrtbranche und große Teile des Tourismus problematisch sind!

Lasst es uns weitertragen, weitersagen und so zusammen Fraport stören bei ihrer proftigierigen Zerstörungstour!

Quellen:

1 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen

2 https://stay-grounded.org/wp-content/uploads/2019/02/Gruenes-Fliegen.pdf

3 https://www.fraport.com/content/dam/fraport-company/documents/newsoom/medien/publikationen/verantwortung/deutsch/Nachhaltigkeitsbericht%202018.pdf/_jcr_content/renditions/original./Nachhaltigkeitsbericht%202018.pdf

4 Rede Dr. Stefan Schulte zur Fraport Hauptversammlung 2020

5 https://www.gemeingut.org/griechische-flughaefen-fraport-kassiert-griechischer-staat-zahlt-und-haftet/

6 https://www.kooperation-brasilien.org/de/themen/stadt/bundesstaatsanwaltschaft-heute-fraport-muss-fuer-alle-kosten-der-umsiedlung-der-vila-nazare-aufkommen-und-darf-keine-zwangsumsiedlung-vornehmen

Video: Solidarität mit den Menschen in Vila Nazaré
Fotos

Aktion am Flughafen Berlin-Tegel (November 2019)

Aufruf

Flugindustrie blockieren – Aufruf der Pinguine zur Aktion in Berlin

Weltweit gehen Millionen von Menschen für Klimagerechtigkeit auf die Straße. Doch die Luftfahrtindustrie fliegt uns ungebremst weiter in die Klimakrise. Sie will weiteres Wachstum für die klimaschädlichste Form der Mobilität – und wird darin von der Politik massiv unterstützt.

Deshalb werden wir am Wochenende 8.-10. November in Berlin dorthin gehen, wo Fliegen das Normalste der Welt scheint. Und zeigen, dass es das nicht ist! Kommt mit uns nach Berlin und setzt ein Zeichen gegen die Profitinteressen und das Greenwashing der Luftfahrtindustrie. Entschlossen und ungehorsam werden wir die Normalität des Fliegens infrage stellen.

Die Pinguine von „Am Boden bleiben“ haben in ihrer letzten Aktion erfolgreich die Eröffnung des neuen BER-Flughafens verhindert. Doch sie wissen: zusätzlich zum Ausbaustopp für Flughäfen braucht es eine deutliche Reduktion der Flüge! Insbesondere und zuallererst in Ländern des Globalen Nordens. Fliegen ist mit Abstand die klimaschädlichste Form von Mobilität und Ausdruck einer imperialen Lebensweise, die auf Kosten anderer geht und nur wenigen Menschen weltweit zugänglich ist.

Die Flugindustrie wird durch Milliarden an Subventionen und Steuererleichterungen, wie z.B. eine fehlende Kerosinsteuer ungerecht bevorzugt. Während alle Welt über Klimaziele diskutiert, ist die Luftfahrt immer noch von den Verpflichtungen des Paris-Abkommens ausgenommen. Denn die Flugindustrie in die Schranken zu weisen, hieße das globalisierte, kapitalistische System des „Größer“ – „Schneller“- „Weiter“ infrage zu stellen. Traurig wie selbst grüne Parteien und Umweltinstitute beim Thema Fliegen die Augen verschließen. Denn „grünes Fliegen“ ist eine Illusion.

Wir fordern:

  • Ausbaustopp für jegliche Flughafeninfrastruktur und Rückbau bestehender Flughäfen
  • Abschaffung von Inlands- und Kurzstreckenflügen. Reduzierung von Mittel- und Langstreckenflügen
  • Abbau von Subventionen und Steuererleichterungen für die Flugindustrie
  • Ausbau und Förderungen von Alternativen
  • Bonusprogramme abschaffen und Vielflieger*innen besteuern
  • keine Scheinlösungen wie CO2-Kompensation und Agrartreibstoffe

Unser Protest richtet sich gegen die Flugindustrie, gegen klimaschädliche Politik und gegen die unhinterfragte Normalität des Fliegens. Außerdem sind Flughäfen Orte der Diskriminierung, Überwachung, Kontrolle und Ausgrenzung. Wir wollen Bewegungsfreiheit für alle Menschen, unabhängig davon wo sie herkommen und was für Papiere sie besitzen. Mit unserer Aktion verhindern wir keine einzelnen Flugreisen, sondern setzen ein Zeichen für eine klimafreundliche und gerechte Mobilität für alle.

DIE COOLSTEN VÖGEL BLEIBEN AM BODEN!

Ihr wollt mit dabei sein? Ihr wollt mehr Infos? Kommt zu unseren Infoveranstaltungen in Berlin:

  • Am 16. Oktober um 19:30 Uhr im K9 [Kinzigstr. 9 | 10247 Berlin]
  • Am 6. November um 19:30 Uhr [Ort wird noch bekannt gegeben]

Alle Infos findet ihr auch bald hier.

Aktionskonsens

Am Wochenende vom 8.-10. November werden wir in Berlin dorthin gehen, wo Fliegen das Normalste der Welt zu sein scheint und zeigen, dass es das nicht ist. Wir setzen ein Zeichen gegen die Profitinteressen und das Greenwashing der Luftfahrtindustrie und für eine globale sozial- und klimagerechte Mobilität. Entschlossen und ungehorsam werden wir die Normalität des Fliegens durchbrechen.

Unsere Aktionen sehen sich in der Tradition des friedlichen zivilen Ungehorsams. Wir glauben fest daran, dass wir einen Schritt weiter gehen müssen, um die notwendigen Veränderungen hin zu einer klimagerechten Lebensweise herbeizuführen. Deshalb werden wir bewusst Regeln brechen, um auf die Missstände der Klimakatastrophe hinzuweisen

Bei unserer Aktion hat die Sicherheit aller Beteiligten oberste Priorität – wir wollen niemanden gefährden oder verletzen. Unsere Aktion richtet sich nicht gegen einzelne Flugreisende, die Flughafenmitarbeitenden oder die Polizei, sondern gegen die Luftfahrtindustrie und die Politik, die deren Macht und Profitinteressen erhält und unterstützt. Wir werden deswegen keine Flugpassagiere an ihren Reisen hindern. Wir glauben jedoch, dass es störende Formen des Protests braucht, da die regelkonformen schon viel zu lange ignoriert wurden.

Wir werden im Rahmen unserer Aktion keine materielle Infrastruktur zerstören oder beschädigen. Wir verhalten uns ruhig und besonnen. Von uns wird keine Eskalation ausgehen und wir werden uns nicht provozieren lassen.

Wir kommen aus verschiedenen sozialen Bewegungen und politischen Spektren. Gemeinsam übernehmen wir die Verantwortung für das Gelingen der Aktion. Wir wollen eine Situation schaffen, die für alle Teilnehmenden transparent ist, in der wir aufeinander achten und uns gegenseitig unterstützen. Ob protesterfahren oder nicht, alle sollen teilnehmen können. Mit anderen Beteiligten und Betroffenen ist uns eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation wichtig. Jegliche Form von Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus, Sexismus und anderer Diskriminierung hat bei Am Boden bleiben keinen Platz.

Dieser Aktionskonsens ist ein verbindlicher Rahmen unserer Aktion zivilen Ungehorsams. Er wurde in einem gemeinsamen Prozess von allen Beteiligten im Konsens beschlossen. Der Aktionskonsens ist die Voraussetzung dafür, dass die Aktion für alle Teilnehmenden transparent und gut einzuschätzen ist. Alle Menschen, die sich dieser Vereinbarung anschließen, laden wir herzlich ein, sich an unserer Aktion zu beteiligen.

Mitmachen

+++ Flugindustrie blockieren – Klima schützen – am 9./ 10. November in Berlin +++

Cool, dass du bei der Aktion von Am Boden bleiben mitmachen möchtest!
Hier findest du Updates zu Terminen und Informationen zur Aktion. Außerdem koordinieren wir eine Bettenbörse – Info siehe weiter unten.

Infoveranstaltung
Wann? Mittwoch, 06.11. um 19:30 Uhr
Wo? K9 (Kinzigstraße 9)
Am Mittwoch treffen wir uns wieder im K9. (Kinzigstr. 9) Also – kommt vorbei und nehmt eure Freund*innen die sich noch nicht ganz sicher sind was das alles soll gleich mit! Hier erzählen wir wer Am Boden bleiben eigentlich ist, warum wir diese Aktion machen und natürlich wie ihr euch am besten darauf vorbereitet.

Aktionstraining und Bezugsgruppenfindung
Wann? Samstag 9.11. um 16 Uhr
Wo? New Yorck – Bethanien (Mariannenplatz 2a)
Du warst noch nie auf einer Aktion zivilen Ungehorsams? Du willst noch mehr darüber lernen wie eine Blockade ablaufen kann? Du suchst noch Menschen, die mit dir zusammen in Aktion gehen? Dann komm am Samstag den 9.11. um 16 Uhr ins New Yorck im Bethanien und mach mit beim Aktionstraining und der Bezugsgruppenfindung.

Aktionsplenum am Samstag
Wann? Samstag, 9.11. um 18 Uhr
Wo? Museum des Kapitalismus (Köpenickerstr. 172)
Direkt im Anschluss an das Aktionstraining findet um die Ecke im Museum des Kapitalismus das Aktionsplenum statt. Jede Bezugsgruppe sollte mindestens eine delegierte Person dort hinschicken, denn hier bekommt ihr wichtige Informationen zum Ablauf der Aktion sowie Infos zu rechtlichen Fragen.

Du willst aktuell über Neuigkeiten informiert werden?
Trete unserem Telegram-Channel bei – folge dazu dem Einladungslink.

Du hast an diesem Wochenende keine Zeit, möchtest uns aber trotzdem unterstützen, z.B. bei der Deckung unserer Kosten? Eine Aktion kostet immer ein bisschen Geld für Logistik, Mobilisierung und Material. Wir sind eine Graswurzelinitiative und kriegen kein Geld von Parteien oder Verbänden. Deshalb freuen wir uns sehr über eine Spende. Leider können wir keine Spendenbescheinigung ausstellen – ziviler Ungehorsam ist leider nicht steuerbegünstigt.

Kontodaten
Empfänger: Am Boden bleiben
IBAN: DE48 4306 0967 1120 8464 00
BIC: GENODEM1GLS
Betreff: Am Boden bleiben

Bettenbörse

Du wohnst in Berlin und kannst Menschen für die Aktion einen Schlafplatz anbieten? Das ist super, vielen Dank! Bitte schreib an adenz@posteo.de wie viele Menschen bei dir übernachten können, ob sie Schlafsack/Isomatte etc. mitbringen müssen und welchen Kontakt von dir wir weiter geben dürfen.

Du kommst von weiter weg und brauchst einen Schlafplatz für das Wochenende? Überleg noch mal, ob du nicht jemand in Berlin kennst, bei dem*der du selbstorganisiert unterkommen kannst. Das macht es für uns organisatorisch viel einfacher!

Solltest du keine andere Schlafmöglichkeit haben, versuchen wir dir über unsere Bettenbörse einen Schlafplatz zu organisieren. Bitte schreib dafür an adenz@posteo.de für welche Nächte du einen Schlafplatz brauchst, ob du Schlafsack/Isomatte mitbringen kannst und ob es sonst irgendwelche Besonderheiten gibt, die wir berücksichtigen sollten.

Ermittlungsausschuss

Es wird einen Ermittlungsausschuss (EA) geben.
Die EA-Nummer ist 015211220202
Diese Nummer solltet ihr unbedingt in der Aktion dabei haben. Wenn du in Gewahrsam kommst, ruf diese Nummer an und sag wo du festgehalten wirst, was dir vorgeworfen wird und ob noch mehr Menschen in Gewahrsam sind. Sag NICHTS zu deinen Personalien (wenn du diese verweigert hast) oder dazu was du oder andere getan oder nicht getan haben.

Eine Übersicht über rechtliche Aspekte und mögliche Folgen findest du HIER.

Anti-Repression

Meldet euch unbedingt zeitnah bei uns, wenn ihr nach den Aktionen Post o.ä. von Repressionsbehörden bekommt. Schreibt uns an: antirep@ambodenbleiben.de (PGP-Key).

Unterschreibt nichts ohne Rücksprache – Gemeinsam sind wir Stark!

Rechtliches

EA-Nummer: 0152 112 20202

Es wird einen Ermittlungsausschuss (EA) geben. Diese Nummer solltet ihr unbedingt dabei haben in der Aktion. Wenn du in Gewahrsam kommst, ruf diese Nummer an und sag wo du festgehalten wirst, was dir vorgeworfen wird und ob noch mehr Menschen in Gewahrsam sind. Sag NICHTS zu deinen Personalien (wenn du diese verweigert hast) oder dazu was du oder andere getan oder nicht getan haben.

Meldet euch unbedingt zeitnah bei uns, wenn ihr nach den Aktionen Post o.ä. von Repressionsbehörden bekommt. Schreibt uns an: antirep@ambodenbleiben.de (PGP-Key).

Unterschreibt nichts ohne Rücksprache –
Gemeinsam sind wir Stark!

Allgemeine rechtliche Hinweise

Wir möchten mit einer bunten, fröhlichen und kreativen Blockadeaktion die Normalität des Fliegens infrage stellen. Wir werden dorthin gehen, wo Fliegen das Normalste der Welt zu sein scheint und zeigen, dass es das nicht ist. Unser Ziel ist die Luftfahrtindustrie und die Politik, die deren Macht und Profitinteressen erhält und unterstützt. Wir glauben fest daran, dass wir einen Schritt weiter gehen müssen, um die notwendigen Veränderungen hin zu einer klimagerechten Lebensweise herbeizuführen. Deshalb werden wir bewusst Regeln brechen, um auf die Missstände der Klimakatastrophe hinzuweisen. Daher kann es auch zu Repressionen kommen. An dieser Stelle findest du einige Hinweise, welche strafrechtlichen Vorwürfe möglicherweise gegen dich erhoben werden, wenn du dich an einer Aktion zivilen Ungehorsams beteiligst. 

Dabei sind auch viele Infos, die für unsere eher niedrigschwellig geplante Aktion unwahrscheinlich sind. Es ist jedoch immer gut, die eigenen Rechte und mögliche Vorwürfe vorher gut zu kennen. Die Aktion findet an einem Flughafen statt. Flughäfen werden oft als sicherheitstechnisch besonders sensible Ort wahrgenommen, was sich auf das Verhalten aller Beteiligten auswirken kann. Wichtig ist jedoch auch zu wissen, dass Flughäfen öffentliche Räume sind, und rechtlich den gleichen Status haben wie z.B. ein Bahnhof. Mensch darf sich dort aufhalten und es gilt das Versammlungsgesetz. Dazu finden sich auch infos weiter unten im Text. Wenn du dir die Infos durchliest, solltest Du erinnern, dass die Regeln/Gesetze die wir in einer Gesellschaft aufstellen und auch deren Interpretationen immer aus dem Machtgefüge der Gesellschaft entstehen und nicht in einem luftleeren Raum. Mache dir deshalb bitte bewusst, dass je nach Situation auch andere Vorwürfe konstruiert werden können, die über das hier Dargestellte hinausgehen (oder geringer sind).

1.) Übersicht möglicher Vorwürfe 

Ordnungswidrigkeiten

  • Teilnahme an aufgelöster oder verbotener Versammlung
  • Sitzblockade und Wegtragen lassen 

Straftaten

  • Hausfriedensbruch 
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte 
  • Landfriedensbruch 
  • Nötigung 
  • Leitung verbotener Versammlung
  • Störung einer angemeldeten Versammlung 
  • Sachbeschädigung 
  • Vermummung 
  • Körperschutz (passive Bewaffnung) 

„Legal“ 

  • Es ist nicht verboten an einer unangemeldeten Demonstration teilzunehmen 
  • Eine Sitzblockaden kann als Versammlungsform akzeptiert werden 
  • Auch unangemeldete Versammlungen unterliegen der Versammlungsfreiheit 

2.) Informationen zu möglichen Vorwürfen 

Mögliche Blockadepunkte können sich in öffentlichem oder privatem Raum befinden, sowie öffentliche oder private Straßen sein. Das bedeutet unterschiedliche Repressionsformen und strafrechtliche Konsequenzen. Flughäfen sind in Deutschland zu großen Teilen in öffentlicher Hand. Nach dem Fraport-Urteil von 2011 gilt auch auf der “Landseite” von Flughäfen, dem ohne Bordkarte zugänglichen Bereich vor den Sicherheitskontrollen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dennoch rechtfertigt die besondere Störanfälligkeit des Flughafens stärkere Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, als sie im öffentlichen Straßenraum zulässig sind. Ein Flughafen hat z.B einen eigenen Sicherheitsdienst, der anders vorgehen kann als Polizist*innen. 

Sitzblockaden 

Sitzblockaden können als Versammlungsform akzeptiert werden, und wären also grundsätzlich erst mal legal bis die Polizei die Sache auflöst. Dies kann dann gewaltsam geschehen, und mit Ingewahrsamnahmen und weiteren juristische Folgen verbunden sein. Je nach Ort der Blockade können auch andere Vorwürfe seitens der Polizei gemacht werden.

Wenn du eine Straße blockierst, die nicht offensichtlich auf Privatgelände ist, kann dir Nötigung vorgeworfen werden nach § 240 StGB. Dies ist ein typischer Vorwurf bei und nach Blockaden, denn durch eine Blockade soll ja in der Tat etwas verhindert werden – sei es die Zufahrt zu einem Gelände, eine Abschiebung oder Zwangsräumung oder die Arbeit einer Maschine. Der Wortlaut des Gesetzes macht nicht klar, ab wann eigentlich etwas eine Nötigung ist. Bei reinen Sitzblockaden ist es unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen deshalb verurteilt zu werden, die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich. Die sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtssprechung“ besagt zwar, dass bei einer Blockade z.B. das erste Fahrzeug nicht zum Anhalten genötigt wird, stattdessen aber das zweite (weil dann nicht nur die blockierenden Menschen selbst, sondern auch ein weiteres, auch theoretisch unüberwindbares Fahrzeug davor steht), ist aber umstritten.

Nötigung kann jedoch auch nur dann vorgeworfen werden, wenn es keine Möglichkeit gibt z.B. einen vertretbaren Umweg zu nehmen, um die Blockade zu umgehen/zu umfahren.

Häufig ist es, dass die Versammlung formal von der Polizei aufgelöst wird. Theoretisch musst du dich dann entfernen, wenn du das nicht machst und die Auflösung korrekt war, kann dir das als Ordnungswidrigkeit (§ 13 (2) VersG und § 29 VersG) ausgelegt werden und du bekommst eventuell ein Bußgeldbescheid, ähnlich wie beim Falschparken. Das können bis zu 500 Euro sein, aber auch deutlich weniger. 

Zusätzlich können je nach Ort der Sitzblockade weitere Vorwürfe dazu kommen. Wenn du auf Privatgelände bist, beispielsweise Hausfriedensbruch.

Hausfriedensbruch – § 123 StGB (Strafgesetzbuch) 

Hausfriedensbruch ist eine Verletzung des Hausrechts. Diese Straftat begeht, wer widerrechtlich in private Räumlichkeiten oder befriedetes Besitztum (z.B eingezäuntes Gelände) eindringt oder sich dort aufhält. Es sollte auch erkennbar sein, dass das Betreten nicht erwünscht ist – z.B. durch Mauern, Türen (auch nicht verriegelte), durchgezogene Wälle, durchgehend zu erkennende Beschilderung (sofern die nicht vorher verschwunden ist) oder durch Zäune (auch wenn die z.B. vereinzelte Lücken aufweisen). 

Dies gilt ebenfalls für zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmten Räumen, wie etwa U-Bahnstationen oder Flughäfen. Ein Hausfriedensbruch kann bereits vorliegen, wenn eine Person lediglich mit einem Teil des Körpers in geschützte Räume gelangt, oder z.B einen Fuß in die Eingangstür stellt. Einfach auf der Landseite eines Flughafens zu sitzen reicht in der Regel nicht aus, um den Vorwurf Hausfriedensbruch zu erheben. Dazu könnte es jedoch kommen, wenn der Hausrechtsinhaber ein Hausverbot erteilt und Du dich dem widersetzt. Hausfriedensbruch hat einen Strafrahmen von 10 bis 30 Tagessätzen. Es hängt jedoch immer auch vom zuständigen Gericht ab, welche Strafe erteilt wird. 

Durchfließen / Durchbrechen von Polizeiketten 

Manchmal kann es in Aktionen dazu kommen, dass die Polizei den Weg versperren will und sich euch vereinzelt oder in teilweise engen Ketten (zu mehreren hintereinander) entgegenstellt. Wie du damit praktisch umgehen kannst, lernst du in den Aktionstrainings. Wir konzentrieren uns hier auf die juristischen Hinweise. Bei dem wie auch immer gearteten Überwinden solcher Polizeiketten, kann es häufig zu den folgenden Vorwürfen kommen:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB)
  • Landfriedensbruch (§ 125 StGB) 

Die genannten Delikte sind häufig angewandte Vorwürfe, die die Polizei gerne nutzt, um eigene Gewalt als notwendige Reaktion zu entschuldigen unabhängig davon ob Betroffene sich tatsächlich gewehrt haben oder nicht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 

Laut Rechtsprechung braucht es für eine Verurteilung wegen §113 StGB eine „aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter“. Ein rein passives Verhalten gegenüber der Polizei erfüllt den Tatbestand von §113 StGB also nicht. Zum Beispiel ist es kein Widerstand, wenn du dich bei einer Sitzblockade von der Polizei als Paket (sitzend) wegtragen lasst, ohne dich dabei besonders zu wehren oder, wenn du einer Aufforderung, aufzustehen, nicht nachkommst. Auch, wenn du einfach weg rennst, ist das kein Widerstand (Kann aber dazu führen, dass du Bekanntschaft mit dem Schlagstock machst). Anders war es bisher, wenn du z.B. beim Wegtragen nach Polizisten getreten oder dich gewaltsam losgerissen hattest. Im Gesetzestext steht „wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet“ – so kann zum Beispiel ein Sich-gegen-die-Laufrichtung-stemmen darunter fallen. Auch beim Anketten oder Unterhaken ist es schon zum Vorwurf des Widerstands gekommen.

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114 StGB 

Dieser Vorwurf wurde 2017 neu geregelt. Der Teil des tätlichen Angriffs wurde aus dem Gesetzestext des §113 StGB heraus genommen und als neuer Straftatbestand in einem eigenen Paragraphen mit einem eigenen (deutlich höheren) Mindest-Strafmaß von drei Monaten geregelt. Als tätlicher Angriff kann jede vermeintlich gewaltsame Bewegung in Richtung des anderen Körpers, z.B. ein Schubsen, Schlagen oder Treten gewertet werden. Zu Schmerzen oder einer Verletzung muss es dabei weder für § 113 StGB noch für §114 StGB kommen, um den Tatbestand zu erfüllen. Für solche „Angriffe“ sollen jetzt mindestens dreimonatige Bewahrungs- oder Gefängnisstrafen verhängt werden. In der nachfolgenden Praxis bis Ende 2018 wurde bei dem Vorwurf deutlich häufiger Untersuchungshaft verhängt, als dies bisher üblich war, meist vor allem für Menschen mit Wohnsitz im Ausland. Wenn der Vorwurf als erwiesen angesehen wird, kommen meist Bewährungsstrafen heraus. Das heißt, dass du besonders beim Durchfließen von Polizeiketten oder bei anderen Situationen, in denen du Polizist*innen sehr nahe kommst, darauf achten solltest, welche Bewegungen du in Richtung der Körper von Polizist*innen ausführst und überlegst, ob du das wirklich willst.

Landfriedensbruch § 125 StGB 

Landfriedensbruch ist der juristische Begriff für so etwas wie „Krawall“, „riot“ usw. Um diesen Vorwurf vor Gericht halten zu können, muss dir nachgewiesen werden können, dass du dich innerhalb einer Gruppe gewaltsam gegen Menschen oder Dinge verhalten hast oder solche Handlungen der Menschenmenge unterstützt hast.

Für alle drei Vorwürfe gibt es auch jeweils im Gesetz gesondert ausgewiesene “besonders schwere Fälle“, die auch mit einer Mindest-Strafe von sechs Monaten deutlich härter bestraft werden (§ 113 Abs. 2 StGB).

Dabei sind besonders relevant:
Das gemeinschaftliche Begehen: Sobald du zu zweit an dem Delikt beteiligt bist (z.B. zu zweit schubst), kann das als gemeinschaftliches Begehen ausgelegt werden.Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen: Wenn du beim (vermeintlichen) Begehen des Delikts Waffen oder andere gefährliche Gegenstände lediglich bei dir hast. Als gefährlicher Gegenstand kann so ziemlich alles gelten, was Verletzungen hervorrufen kann: Schuhe, Bleistifte, Brotmesser, Nagelschere… Neu ist hierbei, dass seit der Gesetzesverschärfung im Mai 2017 bereits das alleinige Mitführen strafbar ist. Vorher war die Strafbarkeit auf eine Verwendungsabsicht beschränkt – es musste dir also nachgewiesen werden, dass du den Gegenstand als Waffe gebrauchen wolltest, jetzt nicht mehr. Wir empfehlen dir daher, sehr genau zu überlegen, was du in eine Aktion mitnimmst, und vorher dein Gepäck immer noch einmal zu kontrollieren.

Der § 113 StGB wird von der Polizei häufig genutzt, um sich selbst der Strafverfolgung im Falle von Polizeigewalt zu entziehen. Es ist gängige Praxis, dass du eine Anzeige wegen Widerstands kassierst, wenn du eine Polizist*in anzeigst. Da der Vorwurf des Widerstands in solchen Fällen einzig und allein auf den Aussagen von der Polizei beruht, haben sie damit ein großes Druckmittel. Es ist auch keine Seltenheit, dass mehrere Polizeizeugen ihre Aussagen absprechen und sich somit gegenseitig schützen. Gleichzeitig werden fast alle Verfahren gegen Polizist*innen eingestellt. Das heißt, du hast leider nur sehr wenig juristische Handhabe gegen prügelnde Polizist*innen. Wir sagen das nicht, um dich abzuschrecken oder von Aktionen abzuhalten. Wir wollen aber, dass du nicht auf einen Rechtsstaat vertraust, der dich in dieser Situation im Stich lassen wird.

Die unangemeldete Versammlung 

Die Leitung einer unangemeldeten Versammlung ist eine Straftat. ( § 26 VersG Versammlungsgesetz) Die Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung ist jedoch nicht strafbar. Wenn du bleibst, obwohl die Polizei die Versammlung formal aufgelöst hat, ist das eine Ordnungswidrigkeit. (§ 7 und § 8 VersG) Achtet also als Gruppe bei unangemeldeten Versammlungen immer darauf, dass keine Person eindeutig als Leiter*in zu erkennen ist (z.B. nicht ein Mensch alle Durchsagen macht oder allein mit der Polizei spricht). Wechselt euch bei Rollen, die als Leitung interpretiert werden könnten, ab. Die meisten eingeleiteten Verfahren wegen der Leitung einer unangemeldeten Versammlung verlaufen im Sande. Wenn es doch zu einer Verurteilung kommt, liegt die meist im Geldstrafenbereich (§ 26 VersG Kapitel 4).

Auch unangemeldete Versammlungen unterliegen der Versammlungsfreiheit und sind erst mal geschützt. Sie dürfen nicht aufgelöst werden, so lange sie friedlich sind. Wie immer heißt das natürlich nicht, dass die Polizei sich in jedem Fall daran hält. Eine Versammlung kann allerdings ohne Einverständnis des Eigentümers nicht auf Privatgelände stattfinden. Es gibt Ausnahmen (z.B. wenn der Eigentümer überwiegend in öffentlichem Besitz ist, z.B. Flughafen oder Bahnhöfe).

Die Polizei darf Versammlungen nur bei konkreter Gefahrenlage filmen. Wenn sie das also ohne erkennbare Gründe tut, macht sie darauf aufmerksam, dass sie das doch bitte unterlassen soll (§ 12a VersG).

Vermummung / Passivbewaffnung

Vermummung auf Demos ist verboten, wenn sie dazu dient, sich gegenüber der Polizei unkenntlich zu machen. (§ 17a VersG) Es gibt aber auch andere Gründe, warum mensch z.B. Staubmasken benutzt – etwa, um sich gegen Autoabgase oder Feinstaub zu schützen. Sogenannte „Schutzwaffen“ oder „Passivbewaffnung“ sind verboten. Darunter fallen alle Sachen, die vor Maßnahmen der Polizei schützen (z.B. Polsterungen, Schutzhelme). Die Auslegung davon ist recht unterschiedlich, aber oft zu unseren Ungunsten (§ 17a VersG) Ein Verstoß gegen das Vermummungs- oder Passivbewaffnungsverbot ist eine Straftat, die, wenn sie verfolgt wird, zu einer Geldstrafe oder einem Gerichtsverfahren führen kann.

Personenkontrolle

Außerhalb einer ordentlichen Versammlung darf die Polizei dich anhalten, nach deinen Personalien fragen und deinen Ausweis verlangen.

Personalienfeststellung 

  • Kann im Grunde ohne weitere Begründung durchgeführt werden, bei ordentlichen Versammlungen erst möglich nach deren Auflösung. 
  • Findet im Zuge einer Ingewahrsamnahme oft, im Zuge einer Festnahme immer statt.
  • Gegenüber der Polizei müssen nur Angaben gemacht werden, die auch auf dem Personalausweis stehen:
  • Name, Vorname, ggf. Geburtsname 
  • (Melde-)Adresse 
  • Geburtsdatum und -ort 
  • Bei Beschlagnahmung von Gegenstanden lass dir ein Verzeichnis geben. Unterschreibe nichts! Lass dich nicht auf einen Plausch ein! Alles, was du erzählst, kann später gegen dich oder andere verwendet werden.

Platzverweis / Aufenthaltsverbot

Polizei kann „zur Abwehr einer Gefahr“ eine Person vorübergehend für einen bestimmten Zeitraum von einem Ort verweisen. 
Die Maßnahme muss der Verhütung von Straftaten dienen, wobei eine konkrete Gefahr bestehen muss und Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich innerhalb einer Gemeinde eine Straftat begehen wird. Das ist das einzig zulässige Ziel. 
Die auf Tatsachen gestützte Erwartung der Begehung geringfügiger Taten reicht nicht aus, um ein Aufenthaltsverbot anzuordnen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 
Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich muss exakt angegeben werden. Es dürfen keine so genannten „Allgemeinverfügungen“, z.B. gegen Demonstrant*innen oder etwa den “schwarzen Block” erlassen werden. Platzverweis darf die Teilnahme an einer angemeldeten Versammlung (Kundgebung, Demo) nicht behindern! Platzverweise können auch bei einer Behinderung von Polizei- und Rettungseinsätzen ausgesprochen werden, Feuerwehr und Rettungsdienst sollten auch daher nicht behindert werden. Je nach Bundesland kann die Polizeibehörde zur Durchsetzung ein Zwangsgeld anordnen bzw. bei Verstoß ein Bußgeld verhängen. Ingewahrsamnahme ist möglich, wenn dies “unerlässlich” ist, um ein Platzverbot durchzusetzen. Ein Platzverbot ist auf 24 Stunden beschränkt, Aufenthaltsverbote können bis zu mehreren Monaten gelten. Es ist sinnvoll gegen Aufenthaltsverbote in Rücksprache mit EA/Rechtshilfegruppe/ Anwalt*in Widerspruch einzulegen.

Versammlungsverbot

Versammlungsverbote sind keine Betretungs- oder Befahrungsverbote, auch wenn die Polizei das manchmal meint! Auch der Weg zu einer bestätigten Versammlung durch die Verbotszone darf von Polizei nicht versperrt werden.

Durchsuchungen

  • Ohne richterlichen Beschluss können Personen, Gepäck und Fahrzeuge durchsucht werden; Wohnungen und Büros nur wenn „Gefahr im Verzug“ ist.
  • Frauen dürfen nicht von männlichen Polizisten abgetastet/körperlich durchsucht werden, Männer nicht von Polizistinnen. Bei umfangreicheren körperlichen Durchsuchungen mit Entkleiden darf das jeweils andere Geschlecht auch nicht im Raum sein. 
  • Ruhe bewahren, nach richterlichem Beschluss und Grund fragen.
  • Durchsuchungsprotokoll verlangen (auch wenn nichts gefunden wurde).
  • Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. 
  • Nichts unterschreiben.

Bei der Festnahme 

  • Mach auf dich Aufmerksam! 

Auf der Wache/Gefangenensammelstelle (Gesa) 

  • Nichts sagen! Willst du deine Identität angeben, nur: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Staatsangehörigkeit.
  • Falls sie dich erkennungsdienstlich (ED) behandeln wollen, Widerspruch einlegen. Arbeite nicht aktiv mit, laufe nicht vor der Kamera auf und ab. Wechsele nicht deine Kleidung! Du hast das Recht, ein erfolgreiches Telefongespräch zu führen, ruf den EA an und teile deine persönliche Nummer oder deinen Namen und Wohnort mit und sag, was sie dir vorwerfen – weiter nichts!! Falls du verletzt bist, hast du das Recht, von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt zu werden. Lass dir deine Verletzung attestieren. Gehe nach der Entlassung zu einer Ärztin/Arzt deines Vertrauens, und lass dich erneut untersuchen und das attestieren. Auf der Wache nichts unterschreiben. Protokolle geben lassen, aber nichts unterschreiben! Es ist dein Recht, nichts zu unterschreiben, auch wenn sie versuchen, dich unter Druck zu setzen und dir z.B. deinen Hausschlüssel nicht wiedergeben wollen. Nach 48 Stunden sollten sie dich frei lassen oder dem/der Haftrichter*in vorführen. Hier brauchst du spätestens auch eine*n Anwalt*in. 

Freilassung muss erfolgen: 

  • Eine Sachbeschädigung setzt eine “Substanzverletzung“ voraus. Mit Kreide malen zählt da nicht drunter, weil sie leicht abwaschbar ist. Farbe, die nicht abwaschbar ist, wird als Sachbeschädigung gewertet. Mehr als kleine Geldstrafen gibt es in der Regel für ein bisschen Farbe nicht. Du kannst jedoch möglicherweise zivilrechtlich für Schadensersatz her- angezogen werden. Wenn du etwas Zusätzliches anbringst und dabei nichts kaputtmachst, durfte das auch keine Sachbeschädigung sein.

3.) Vor und nach der Aktion 

Vor der Aktion

  • Diskutiert in euren Bezugsgruppen, ob ihr Personalien angeben oder verweigern möchtet und informiert euch vorher in der Aktionsvorbereitung bzw. beim Legal Team über die möglichen Konsequenzen. Sprecht darüber, welche Grenzen ihr habt und welche Risiken ihr eingehen möchtet. Überlegt wie ihr die Folgen eines längeren Gewahrsams gemeinsam bewältigt. 
  • Wenn du deine Personalien verweigern willst oder das vielleicht möchtest, komm zum Legal Team bevor du in die Aktion gehst.
  • Wenn wichtige Sachen organisiert werden müssen bei längeren Festnahmen, informiere dich beim Legal Team (z.B auf Kinder oder Tiere aufpassen, lebensnotwendige Medikamente). Packe deine Aktionstasche: Wasser, Stift, Papier, Stadtplan, Kleingeld. Keine Gegenstände die als Waffen interpretiert werden können. Bei Personalienverweigerung lass den Perso bei einer Vertrauensperson (der von der Person notfalls zur GeSa/ Wache gebracht werden kann) und nimm auch sonst nichts mit was dich identifizieren könnte.

Bei Kontrolle / Festnahme / Auf der Polizeiwache

  • Ruhe bewahren! Hilf anderen, denen es schlechter geht. 
  • Auf dem Weg zur Wache: Vorsicht vor Wanzen und Spitzeln!
  • Keine Aussage oder Unterschrift ! Rede nicht darüber was du oder andere gemacht haben, oder nicht gemacht haben. Jede Aussage kann gegen dich oder andere verwendet werden. Lass dich auch von Androhungen oder aus der Luft gegriffenen Vorwürfen nicht einschüchtern! 
  • Frage nach dem Grunde der Festnahme, was dir vorgeworfen wird
  • Willst du deine Personalien angeben, dann nur: Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, Geburtsort und -tag, Meldeadresse und Staatsangehörigkeit. Die Angaben kannst du auch mündlich mache. Mehr musst und solltest du auch nicht sagen!
  • Du hast das Recht auf ein erfolgreiches Telefonat: Ruf den EA an. Bestehe auf deinem Recht zu telefonieren! 
  • Die Polizei darf dich längstens bis 24 Uhr des nächstenTages festhalten. Bei weiterer Haftdauer musst du eine*r Haftrichter*in vorgeführt werden.
  • Es kann sein, dass du vor der Aktion festgenommen wirst, längstens bis zum Ende der Aktion. Dann unbedingt richterliche Vorführung fordern. 
  • Es kann sein, dass du einen Platzverweis bekommst, also das Verbot einen bestimmten Platz zu betreten. Machst du das trotzdem, kann es zu einer Ingewahrsamnahme kommen.

Anruf beim Ermittlungsausschuss (EA) 

Der EA macht Telefondienst, nimmt Festnahmen und Ingewahrsamnahmen auf, kümmert sich um Festgenommene, besorgt für sie wenn nötig Anwalt*innen, ermittelt Verbleib von Personen. Telefonnummer des EA wird vor und während der Aktion bekanntgegeben: Am besten auf den Unterarm mit wasserfestem Filzstift schreiben! Als Zeug*in einer Festnahme kannst du versuchen, den Namen (bzw. Aktionsnamen) der Festgenommenen zu erfahren und an den EA weiterzugeben; aber keine weiteren Angaben zu dir selbst (auch kein Name) oder zu Aktionen vor der Festnahme machen.

Zu diesen Punkten solltest du dem EA etwas sagen

  • Deinen Namen (nur wenn du deinen Klarnamen angeben willst! Sonst ein Pseudonym/Aktionsname)
  • Wo genau wirst du festgehalten?
  • Was wird dir vorgeworfen?
  • Sind noch mehr Menschen in Gewahrsam?
  • Brauchst du wichtige Medikamente? 

Dazu solltest du am Telefon NICHTS sagen

  • Was du wirklich getan oder nicht getan hast. 
  • Wie du heißt, wenn du das der Polizei noch nicht gesagt hast und deine Identität nicht preisgegeben möchtest.
  • Welche Personen sonst noch beteiligt waren, aber nicht in Gewahrsam sind.

Nach der Freilassung 

  • Melde dich beim EA ab, wenn du wieder draußen bist oder die Kontrolle vorbei ist (auch wenn du vielleicht vorher nicht selbst angerufen hast).
  • Wenn du das Gefühl hast von der Polizei misshandelt worden zu sein, oder das bei anderen gesehen hast, melde dich bei uns.
  • Bei Post nach der Aktion: antirep@ambodenbleiben.de (PGP-Key).
  • Lege Einspruch ein wenn es Fristen gibt (kann zurückgezogen werden)
  • Schreibe ggf. ein Gedächtnisprotokoll (sicher aufbewahren!).
  • Pro: Hilft bei der Verarbeitung, kann helfen Gerichtsverfahren vorzubereiten (Namen von eingesetzten Beamt*innen oder Einheiten und zeitliche Abläufe)
  • Contra: möglicherweise 1a Geständnis, daher unbedingt sicher aufbewahren. Hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft!

4) ID-Verweigerung

Vorteile

  • Solidarität mit Menschen ohne Papiere oder Aufenthaltserlaubnis, mit ausländischem Pass oder mit offenen Haftbefehlen.
  • Verhindert eine schnelle Abarbeitung durch die Polizei und verursacht erheblich mehr Aufwand.
  • Weniger Möglichkeiten für Unterlassungserklärungen oder Strafverfahren im Nachhinein. Dies gilt aber nur so lange, wie es noch keine Verbindung von Fingerabdrücken und Fotos zu deinem Namen gibt (z.B. aus früheren Kontrollen) und die Polizei es nicht anderweitig schafft deine Identität zu ermitteln. 

Nachteile 

  • Schwieriger offen zur Aktion zu stehen 
  • möglicherweise Beleidigungen, Demütigungen, wenn es schlimm kommt auch körperliche Übergriffe auf der Polizeistation
  • Risiko von Untersuchungshaft bei geringfügigen Tatvorwürfen
  • Polizeigewahrsam zur Feststellung der Identität kann länger dauern
  • Erschwerte Solidaritätsarbeit (z.B. wenn Menschen aus Angst, erkannt zu werden, nicht zu Prozessen kommen)
  • Sollte die Identität dennoch festgestellt bzw. vermutet werden (z.B. durch Fotoabgleich, gefundener Versicherungskarte, Erkennen durch andere Polizist*innen o.ä.) ist die Verhängung eines zusätzlichen Bußgelds für die Identitätsverweigerung möglich. (§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz).
  • Ungewissheit: Eine Garantie, dass die Polizei deine Daten nicht herausfindet, gibt es nicht.
  • Das Risiko einer ED-Behandlung ist höher

ED-Behandlung 

  • Eine ED-Behandlung ist eine Maßnahme zur Erfassung personenbezogener, biometrischer Daten.
  • Das können Fingerabdrücke, Fotos (auch von Muttermalen, Narben und Tattoos!) sein.
  • Mach keine Angaben zu sonstigen körperlichen Merkmalen (Tattoos, Narben etc.) 
  • Du hast keine rechtliche Möglichkeit, die ED-Behandlung zu verhindern, aber bleib souverän und lass dir nichts gefallen! Arbeite nicht aktiv mit, indem du z.B. die Kleidung wechselst oder vor der Kamera auf und ab läufst.
  • Trotzdem solltest du in jedem Fall Widerspruch gegen die ED-Behandlung einlegen.
  • Achte darauf, dass dein Widerspruch zu Protokoll genommen wird.
  • Nichts unterschreiben!

5.) Quellen 

Der vorliegende Text beruht zu großen Teilen auf der Sand im Getriebe Rechtshilfebroschüre, der Ende Gelände Rechtshilfebroschüre, „Was tun wenn es brennt“ von der Roten Hilfe, Verhaltenstipps bei Demonstrationen des EA Frankfurt, sowie dem S4A Handbuch. Vielen Dank für eure Vorarbeit!

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